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Verfolgungshandlung, Konkretisierung der Tat, taugliche Verfolgungshandlung, Wahrung der Verteidigungsrechte, Gefahr der Doppelbestrafung
ZWF 2020/27
§§ 32 Abs2, 44a VStG
Maßgebliche Gesichtspunkte bei der Konkretisierung der Tat und der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt wurde, sind die Wahrung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten und die Vermeidung der Gefahr einer Doppelbestrafung (vgl , mwN).