zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZWF 3, Mai 2020, Seite 137

Strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Corona‑Kurzarbeit

Bernhard Häusler

Die COVID-19-Pandemie hat weltweit die Wirtschaft in noch nie dagewesener Art und Weise stillgelegt. Die österreichische Bundesregierung hat zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen binnen Tagen ein neues Corona-Kurzarbeitsmodell erarbeitet, das Hunderttausende Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit bewahren soll. Neben massiver Kritik aus der Praxis an der mangelhaften Qualität der Umsetzung und den damit verbundenen Auslegungs- und Abrechnungsschwierigkeiten gab es bereits von Beginn an Berichte, wonach einige Unternehmen das Modell der Kurzarbeit missbrauchen. Es stellt sich daher die Frage, welche straf- und finanzstrafrechtlichen Konsequenzen ein solcher Missbrauch hat.

1. Allgemeines zur Corona-Kurzarbeit

Die mittels COVID-19-Maßnahmengesetz geschaffene und mittels AMS-Bundesrichtlinie präzisierte Corona-Kurzarbeit soll dazu führen, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer, die als Folge von Betriebsschließungen oder sonstigen Auftragsrückgängen infolge der COVID-19-Maßnahmen vorübergehend nicht beschäftigt werden können, nicht kündigen. Es besteht stattdessen für den Arbeitgeber die Möglichkeit, die Arbeitszeit der Mitarbeiter auf 10 % bis 90 % der vorherigen Arbeitszeit herabzusetzen....

Daten werden geladen...