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Strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Corona‑Kurzarbeit
Die COVID-19-Pandemie hat weltweit die Wirtschaft in noch nie dagewesener Art und Weise stillgelegt. Die österreichische Bundesregierung hat zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen binnen Tagen ein neues Corona-Kurzarbeitsmodell erarbeitet, das Hunderttausende Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit bewahren soll. Neben massiver Kritik aus der Praxis an der mangelhaften Qualität der Umsetzung und den damit verbundenen Auslegungs- und Abrechnungsschwierigkeiten gab es bereits von Beginn an Berichte, wonach einige Unternehmen das Modell der Kurzarbeit missbrauchen. Es stellt sich daher die Frage, welche straf- und finanzstrafrechtlichen Konsequenzen ein solcher Missbrauch hat.
1. Allgemeines zur Corona-Kurzarbeit
Die mittels COVID-19-Maßnahmengesetz geschaffene und mittels AMS-Bundesrichtlinie präzisierte Corona-Kurzarbeit soll dazu führen, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer, die als Folge von Betriebsschließungen oder sonstigen Auftragsrückgängen infolge der COVID-19-Maßnahmen vorübergehend nicht beschäftigt werden können, nicht kündigen. Es besteht stattdessen für den Arbeitgeber die Möglichkeit, die Arbeitszeit der Mitarbeiter auf 10 % bis 90 % der vorherigen Arbeitszeit herabzusetzen....