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Freispruchsanfechtung, favor defensionis, Mängelrüge, Feststellungsmangel, entscheidende Tatsache
§§ 270, 281, 285a, 285d, 290, 470, 474 StPO
Stricker, Kumulation von Nichtigkeitsgründen bei der Freispruchsanfechtung? JBl 2020, 63
Die Staatsanwaltschaft hat strenge Voraussetzungen bei der Freispruchsanfechtung zu beS. 151achten, die auf einer Judikaturlinie des OGH beruhen, wonach für eine erfolgreiche Mängelrüge (§ 281 Abs 1 Z 5 StPO) iaR auch andere Nichtigkeitsgründe geltend zu machen sind. Der OGH verlangt etwa bei einem Freispruch mangels nachgewiesener Täterschaft zu dessen Bekämpfung neben der Mängelrüge die Geltendmachung von Feststellungsmängeln (§ 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO) hinsichtlich der objektiven und subjektiven Tatseite, wenn das Gericht dazu keine Feststellungen getroffen hat. Dies scheint zum einen die Anforderungen an die Staatsanwaltschaft und zum anderen an das Rechtsmittelsystem der StPO zu überspannen. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Judikatur auseinander.