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Wirtschaftsstrafrechtliche Risiken der COVID-19-Pandemie
Die COVID-19-Pandemie stellt Unternehmen zweifellos in vielerlei Hinsicht vor Herausforderungen. Neben den zahlreichen öffentlich- und zivilrechtlichen Bestimmungen zeigt auch das Strafrecht den unternehmerischen Handlungsmöglichkeiten Grenzen auf. Denn nicht nur die missbräuchliche Verwendung von Fördermaßnahmen kann ein Strafbarkeitsrisiko nach sich ziehen, sondern allenfalls sogar das Unterlassen ihrer Beantragung. In Zeiten, in denen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit leidet, gewinnen darüber hinaus die Gläubigerschutzdelikte zunehmend an Bedeutung. Mit dem folgenden Beitrag werden diese Strafbarkeitsrisiken anhand ausgewählter Beispiele aus der Praxis aufgezeigt.
1. Nichtbeantragung von Förderungen
Der bisherigen Medienberichterstattung über die „Corona Kurzarbeit“ sind insb Fälle zu entnehmen, in denen Unternehmen die vom AMS gewährte Kurzarbeitsbeihilfe missbräuchlich beantragen, indem sie zB Zeitaufzeichnungen vorlegen, die eine deutlich geringere Auslastung der Mitarbeiter bescheinigen, obwohl diese in Wahrheit (nahezu) unverändert beschäftigt werden. Zu dem daraus allenfalls resultierenden Betrugsstrafbarkeitsrisiko wird auf den Beitrag von Häusler in diesem Heft hingew...