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BFGjournal 5, Mai 2013, Seite 171

Anwendung der Vorstufenbefreiung auf Rettungshubschrauber

Irene Reinalter

Im Erkenntnis vom , 2009/15/0213, ist der VwGH der in der Berufungsentscheidung vom , RV/0037-F/09, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer 2005 und 2006 sowie betreffend Umsatzsteuer 2005 bis 2007 und Jänner bis September 2008 vertretenen Rechtsansicht des UFS, Außenstelle Feldkirch, wonach nach § 6 Abs. 1 Z 2, § 9 und § 12 Abs. 3 UStG 1994 bestimmte Umsätze für die Luftfahrt echt (mit Vorsteuerabzug des leistenden Unternehmens) umsatzsteuerfrei seien, gefolgt.


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2009/15/0213; RV/0037-F/09
§§ 6 Abs. 1 Z 2; 9; 12 Abs. 3 UStG 1994

1. Der Fall

Die Mitbeteiligte vermietete Helikopter (Rettungshubschrauber) an ausländische Unternehmen, die mit den gemieteten Helikoptern Beförderungen von Kranken und Verletzten auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführten. Dabei vermietete sie im Jahr 2005 im Zeitraum April bis Dezember bis zu drei Hubschrauber an eine private Flugrettungsfirma in einem Mitgliedsstaat der Union; im Jahr 2006 erfolgte schließlich eine stufenweise Vermietung von letztlich fünf Hubschraubern (2007) an einen staatlichen Flugrettungsdienst in einem anderen Mitgliedsstaat (Vertrag auf zehn Jahre).

Die Betriebsprüfung...

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