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BFGjournal 5, Mai 2013, Seite 194

„Unnötige“ Wiederaufnahme: Zurückweisung der Berufung

Erweist sich ein Wiederaufnahmebescheid (hier: betreffend Investitionszuwachsprämie) als nicht notwendig, weil zuvor kein das Verfahren abschließender Bescheid ergangen war, musste der Wiederaufnahmebescheid ins Leere gehen und ohne Wirkung bleiben. Eine gegen diesen Wiederaufnahmebescheid gerichtete Berufung ist daher als unzulässig zurückzuweisen ( RV/0937-G/11).

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