BauR Wien | Wiener Baurecht
6. Aufl. 2019
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§ 70b Baubewilligungsverfahren für Bauwerke kleinen Umfangs
(EB zur Nov LGBl 2018/69)
Mit dem § 70b kommt zwecks Verwaltungsvereinfachung für kleinere Bauvorhaben künftig ein neues vereinfachtes Verfahren zur Anwendung, welches im Wesentlichen dem Baubewilligungsverfahren gemäß § 8 WKlG 1996, das sich in der Praxis bewährt hat, nachgebildet ist. Dieses Verfahren unterscheidet sich vom vereinfachten Baubewilligungsverfahren gemäß § 70a dadurch, dass geringere Anforderungen an die Einreichunterlagen gestellt werden; insbesondere ist keine Bestätigung eines Ziviltechnikers hinsichtlich der Einhaltung der Bauvorschriften erforderlich. Darüber hinaus ist ein Baubeginn bereits nach Vorlage der vollständigen Unterlagen und Erstattung der Baubeginnsanzeige zulässig. Das Verfahren soll bei Bauvorhaben im Gartensiedlungsgebiet sowie bei Bauvorhaben in der Bauklasse 1 mit einer bebauten Fläche von höchstens 150 m2 Anwendung finden, zumal die bautechnische Komplexität bei Bauwerken in dieser Größenordnung gering ist.
Anmerkungen
1) § 70b wurde mit der Nov LGBl 2018/69 eingefügt. Im Gegensatz zum § 70a-Verfahren hat der Bauwerber kein Wahlrecht (keine Ziviltechnikerbestätigung), das Verfahren ist zwingend anz...