BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 33 Haustechnische Anlagen
Anmerkungen
0) IdF LGBl 2008/63.
1) § 33 Bgld BauVO betreffend den Schallschutz durch haustechnische Anlagen entspricht Art 35 der Vereinbarung der Bundesländer gem Art 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften.
S die OIB-Richtlinie 5, Schallschutz, Anlage 5.