BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 2 Begriffsbestimmungen
Materialien zum Bgld BauG
Erl zur Stammfassung
Erl zu § 2 Abs 1 bis 3 Bgld BauG
Diese Begriffsbestimmungen haben sich bewährt und wurden von der Bauordnung 1969 übernommen.
Erl zu § 2 Abs 4 Bgld BauG [s jedoch Bgld BauG-Nov 2004 u 2012]
Nicht im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerkes oder Gebäudes stehende Maßnahmen, z.B. Anschüttungen, sind nicht vom Baugesetz erfaßt.
Erl zu § 2 Abs 6 Bgld BauG
Der bisher verwendete und veraltete Begriff „Bauherr“ wird durch den Begriff „Bauträger“ ersetzt.
Erl zur Bgld BauG-Nov 2004
Erl zu § 2 Abs 4 Bgld BauG
Hier wurde klargestellt, dass auch der Abbruch von Gebäuden oder Bauwerken – wenn baupolizeiliche Interessen berührt werden – ein Bauvorhaben ist.
Erl zur Bgld BaugG-Nov 2005
Erl zu § 2 Abs 2 Bgld BauG
Da die Anwendungen der für Gebäude geltenden Bestimmungen (insbesondere § 8 der Bauverordnung) auf Folientunnel weder erforderlich noch sinnvoll ist, waren Folientunnel vom Gebäudebegriff auszunehmen.
Erl zur Bgld BauG-Nov 2008
Erl zu § 2 Abs 1 Bgld BauG
Es handelt sich nur um eine geringfügige Änderung des Wortlautes, die der Anpassung an die wesentlichen Anforderungen für Bauwerke nach der Bauproduktenrichtlinie bzw. an...