BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 33 Nichtigerklärung von Bescheiden
Materialien zum Bgld BauG
Erl zur Stammfassung
Erl zu § 33 Bgld BauG
Die Nichtigerklärung ist ein Eingriff in die Rechtskraft und hat eine Rechtsunsicherheit zur Folge, andererseits ist sie zur Sanierung von Verstößen gegen Bestimmungen dieses Gesetzes unbedingt erforderlich. Gemäß § 68 Abs. 4 Z 4 AVG können Bescheide von der Oberbehörde wegen Nichtigkeit aufgehoben werden, wenn sie durch eine Verwaltungsvorschrift mit Nichtigkeit bedroht werden. Gemäß § 84 der Bgld. Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965 i.d.g.F. [nunmehr § 91 Bgld GemO 2003], können auch rechtskräftige Bescheide unter bestimmten Voraussetzungen von der Aufsichtsbehörde aufgehoben werden.
Erl zur Bgld BauG-Nov 2004
Da derzeit jeder – auch noch so kleine – Verstoß gegen Bestimmungen des Baugesetzes (sogar bei Verfahrensbestimmungen oder z.B. ein Verstoß gegen Formvorschriften bei Plänen) als ein mit Nichtigkeit bedrohter Fehler gilt, war diese Regelung als überschießend anzusehen und auf den unbedingt notwendigen Umfang zu reduzieren.
Bei Verstößen gegen raumplanungsrechtliche Vorschriften wurde die Bestimmung aber insofern erweitert, als nunmehr nicht nur ein Widerspruch zum Flächenwidmungsplan zur Nichtigkeit f...