BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 44 Umsetzungshinweise
Materialien zum Burgenländischen Straßengesetz
Erl zu LGBl 2007/11
Zu Z 7 (Umsetzungshinweise)
Auf die Ausführungen im Vorblatt und im allgemeinen Teil der Erläuterungen wird verwiesen.
Erl zu LGBl 2018/80
Zu Z 2 bis 5
Die Art und Weise, wie Lärmkarten zu erstellen sind, ist durch die Richtlinie 2002/49/EG geregelt, deren Anhang II durch die Richtlinie 2015/996/EU geändert wurde. Die Zitate sind daher zu ergänzen. In weiterer Folge wird auch die Bgld. Umgebungslärmschutzverordnung, LGBl. Nr. 71/2007, anzupassen sein, welche die Berechnung der Lärmindizes detailliert vorgibt.
Anmerkung
0) IdF LGBl 2018/80.
Mit LGBl 2007/11 wurde § 44 Bgld StrG angefügt.
Mit LGBl 2018/80 wurde in § 44 lit b Bgld StrG nach der Wortfolge „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABL. Nr. L189 vom S. 12“ die Wortfolge „in der Fassung der Richtlinie 2015/996/EU, ABL. Nr. L168 vom S. 1“ eingefügt.