BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Verweisungen
Materialien zum Burgenländischen Straßengesetz
Erl zur Stammfassung
Zu § 43
Abs. 1 regelt das Inkrafttreten dieses Gesetzes. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens sollte wegen der hier getroffenen Regelung einer umfangreichen und schwierigen Materie erst nach einem entsprechenden, zwischen Kundmachung und Wirksamkeitsbeginn liegenden, Zeitraum festgesetzt werden.
Durch das Außerkrafttreten der in Abs. 2 genannten Rechtsvorschriften wird ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit beseitigt und der Rechtsbereinigung Rechnung getragen.
Erl zu LGBl 2013/79
Zu Z 14 (§ 43 Abs 3)
Die Verweisungen auf bundesgesetzliche Vorschriften sollen im Rahmen dieser Novelle aktualisiert bzw. berichtigt werden.
Anmerkung
0) IdF LGBl 2013/79.
Mit LGBl 2013/79 wurde vor § 43 Bgld StrG die Überschrift und Abs 3 neu gefasst sowie Abs 4 angefügt.