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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

4. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3791-4

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 37c Aktionspläne

Materialien zum Burgenländischen Straßengesetz

Erl zu LGBl 2007/11

Zu § 37c

Aktionspläne sind Pläne zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen. Sie können gegebenenfalls auch Lärmminderungsmaßnahmen vorsehen. In rechtlicher Hinsicht handelt es dabei um nicht verbindliche Programme, die die zukünftige Arbeit bestimmter Behörden oder Dienststellen beschreibend darstellen. Rechte Dritter werden nicht begründet.

Der § 37c schafft keine gesetzliche Grundlage für die entsprechenden Maßnahmen. Ihre Durchführung richtet sich nach den geltenden einschlägigen Verwaltungsmaterien (z.B. Tempolimit nach der StVO). Als Maßnahmen, die in einem Aktionsplan vorgesehen werden können, kommen sowohl solche hoheitlicher Natur (z.B. straßenpolizeiliche) als auch privatwirtschaftliche Vorhaben (z.B. straßenbauliche) in Betracht. Sie können emissions- oder immissionsseitig ausgerichtet sein. Neben den klassischen Lärmsanierungsmaßnahmen – wie Lärmschutzwände und Schallschutzfenster – werden insbesondere Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung oder ‑begrenzung bzw. auch solche zur Reduzierung der Verkehrsleistungen (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrbeschränkungen für Lkws, Ausb...

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