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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

4. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3791-4

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Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 18 Straßenbaulast für Güterwege

Materialien zum Burgenländischen Straßengesetz

Erl zur Stammfassung

Zu § 18

Güterwege dienen nach der im § 4 Abs. 2 lit. b getroffenen Umschreibung vorwiegend der Erschließung von landwirtschaftlichen Flächen und Betrieben oder der Erschließung des ländlichen Raumes. Da somit an diesen Güterwegen im Regelfall auch ein privates Interesse besteht, ist es sachlich gerechtfertigt, von der allgemeinen Kostentragungspflicht der Straßenverwaltung abzuweichen. Es sollen Beitragsgemeinschaften (Interessentengemeinschaft) für die Tragung der Kosten der Herstellung von Güterwegen gebildet werden. Dafür soll die Interessentengemeinschaft auch Einfluss auf die Herstellung des Güterweges bekommen. Nach Fertigstellung des Güterweges soll jedoch die Gemeinde Straßenerhalter werden, weshalb die Herstellung der Güterwege nur im Einvernehmen mit der Gemeinde möglich sein soll. Güterwege sollen nur über Verlangen einer Interessentengemeinschaft hergestellt werden, da diese Straßen in großem Umfang privaten Interessen dienen und daher den Interessenten nicht vorgesetzt werden sollen.

Weiters soll die Interessentengemeinschaft den Verlauf des Güterweges in den Grundzügen m...

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