BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 17 Erleichterung und Förderung des Durchzugsverkehrs
Materialien zum Burgenländischen Straßengesetz
Erl zur Stammfassung
Zu § 17
Diese Bestimmung entspricht § 13 des Bundesstraßengesetzes 1971 in der Fassung vor dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz, BGBl. I Nr. 50/2002.
Anmerkung
0) IdF LGBl 2005/79 (Stammfassung).