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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

4. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3791-4

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 11 Straßenbaulast für Landesstraßen

Materialien zum Burgenländischen Straßengesetz

Erl zur Stammfassung

Zu § 11

Die Straßenbaulast für Landesstraßen trägt naturgemäß das Land; für Wege, die im Wesentlichen im Interesse der Gemeinden angelegt wurden, enthält Abs. 2 die Verpflichtung, dass die Gemeinden für die Asphaltierungskosten aufzukommen haben. Bezüglich aller übrigen Kosten gilt die allgemeine Regelung, wonach das Land diese trägt.

Anmerkung

0) IdF LGBl 2005/79 (Stammfassung).

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