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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

4. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3791-4

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 9 Kennzeichnung von Verkehrsflächen und Gebäuden

Materialien zum Burgenländischen Straßengesetz

Erl zur Stammfassung

Zu § 9

Diese Bestimmungen regeln, wie die Gemeinde Straßen und Gebäude zu kennzeichnen und zu nummerieren hat. Eine entsprechende Duldungsverpflichtung ist in § 11 des Burgenländischen Baugesetzes 1997, LGBl. Nr. 10/1998 i.d.g.F., vorgesehen.

Anmerkung

0) IdF LGBl 2005/79 (Stammfassung).

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