BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 6 Bestimmung des Straßenverlaufes
Materialien zum Burgenländischen Straßengesetz
Erl zur Stammfassung
Zu § 6
Durch die Auflage der Planunterlagen vor der Erklärung einer Straße zu einer Landesstraße oder Straße der Gemeinde sollen die vom Straßenbau Betroffenen in die Lage versetzt werden, ihre Standpunkte darzulegen. Dieses Anhörungsverfahren bedeutet eine Besserstellung der Betroffenen gegenüber der bestehenden Rechtslage, wobei aber anzumerken ist, dass schon bisher Straßenbauten immer unter Beiziehung der betroffenen Gemeinden und nach Information der betroffenen Bürger durchgeführt wurden.
Eine Parteistellung kann in einem Verordnungserlassungsverfahren niemandem eingeräumt werden. Einwendungen im Sinne des AVG können von den Betroffenen daher nur in anderen Materiengesetzen (z.B. Naturschutzgesetz, Wasserrechtsgesetz), in allfälligen Enteignungsverfahren oder in einem Verfahren nach dem UVP-Gesetz vorgebracht werden. Die Verordnung kann jedoch wegen Gesetzwidrigkeit beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden.
Unter Umlegung von Teilen einer bestehenden Straße ist die Vornahme solcher baulicher Maßnahmen zu verstehen, die zu einer Veränderung des bisherigen Straßenverlaufes füh...