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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

4. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3791-4

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Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 4 Einteilung und Erklärung von Straßen

Materialien zum Burgenländischen Straßengesetz

Erl zur Stammfassung

Zu § 4

In den Absätzen 1 bis 3 wird festgehalten, welche Kategorien von öffentlichen Straßen existieren. Landesstraßen B sind im Wesentlichen jene, die im Rahmen des Bundesstraßen-Übertragungsgesetzes dem Land Burgenland übertragen wurden. Landesstraßen L sind die übrigen Straßen des Landes, die für die Wirtschaft des Bezirkes von Bedeutung sind.

Güterwege sind zwar Verkehrsflächen der Gemeinde, aber keine Gemeindestraßen gemäß Abs. 2 lit. a. Bei beiden Straßenarten ist die Gemeinde Straßenerhalter. Bezüglich der Finanzierung der Errichtung oder in Bezug auf benachbarte Waldungen gibt es aber beispielsweise für Gemeindestraßen und Güterwege unterschiedliche Regelungen.

Dieser Entwurf regelt nur die Errichtung und Erhaltung öffentlicher Straßen, und somit auch nur öffentliche Güterwege. Nicht öffentliche Güterwege sind im Landesgesetz über das landwirtschaftliche Bringungsrecht, LGBl Nr. 4/1949 (Wiederverlautberung) geregelt, welches auf Grund des Art. I des Bundesgesetzes vom . B.G.Bl. Nr. 259 (Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz) erlassen wurde.

Für die Zugehörigk...

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