BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 2 Bestandteile der Straßen
Materialien zum Burgenländischen Straßengesetz
Erl zur Stammfassung
Zu § 2
Hier werden die Bestandteile der Straße demonstrativ aufgezählt. Nicht als Bestandteil gelten beispielsweise dem Verkehr dienende bewegliche Anlagen, wie auch Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs nach § 31 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960. Die Aufzählung der Bestandteile entspricht im Wesentlichen dem § 3 des Bundesstraßengesetzes 1971.
Anmerkung
0) IdF LGBl 2005/79 (Stammfassung).