BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 1 Geltungsbereich
Materialien zum Burgenländischen Straßengesetz
Erl zur Stammfassung
Zu § 1
Im Abs. 1 soll die Abgrenzung des Geltungsbereiches dieses Gesetzes gegenüber Bundesstraßen ausdrücklich bestimmt werden, da die Angelegenheiten der Bundesstraßen gemäß Art. 10 Abs. 1 Z. 9 B-VG Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung sind.
Noch auf zivilrechtlicher Vereinbarungen oder auf öffentlich-rechtlichen Verwaltungsakten beruhende Verpflichtungen zur Herstellung und Erhaltung öffentlicher Straßen sollen durch dieses Gesetz nicht geändert werden.
Anmerkung
0) IdF LGBl 2005/79 (Stammfassung).