BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 24 Verantwortlichkeit des Bauwerbers
Materialien zum Bgld BauG
Erl zur Bgld BauG-Nov 2012
Die hier dem Bauwerber übertragene Verantwortlichkeit bezieht sich unter anderem auf die Auswahl der für die Ausführung befugten Personen sowie auf die Zulässigkeit der auf der Baustelle verwendeten Bauprodukte.
Derzeit kann auf Baustellen ohne Rückfrage bei der Baubehörde kaum festgestellt werden, ob eine Baubewilligung oder eine Baufreigabe vorliegt und wer der Verantwortliche für die Bauführung ist. Durch die Einführung der Bauplakette die gut sichtbar für die Zeit der Bauführung auf der Baustelle anzubringen ist wird dieser Informationsmangel beseitigt.
Erl zur Bgld BauG-Novelle 2019
Erl zu den § 24 Abs 2 und 24a Abs 2 Bgld BauG
Die ergänzende Information auf der Bauplakette über die Liegenschaftsadresse des Baugrundstücks soll leichter erkennbar machen ob die Bauplakette der Baustelle zuzuordnen ist, für die die Baubewilligung erteilt wurde.
Durchführungserlässe
DfE (Stammfassung)
DfE zu § 24 Abs 2 und 24a Abs 2 Bgld BauG – Bauplakette
Die Bauplakette bleibt Voraussetzung bei der Ausführung eines bewilligten Bauvorhabens.
Dabei wird die verpflichtende Bestellung eines Bauführers bei Wohngebäud...