BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 5 Anschlußbeitrag
Materialien zum Burgenländischen Kanalabgabegesetz
Erl zur Stammfassung
Zu § 5
Der Anschlußbeitrag ist grundsätzlich eine einmalige Abgabe. Eine weitere Beitragsleistung kann allerdings dann gefordert werden, wenn die Voraussetzung für einen Ergänzungsbeitrag (§ 7), einen Nachtragsbeitrag (§ 8) oder vorläufigen Nachtragsbeitrag (§ 9) vorliegen. Bei der Bemessung des Anschlußbeitrages wird aus technischen, aber auch aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht auf den exakten Abwasseranfall und die tatsächliche Inanspruchnahme der Kanalisationsanlage abgestellt, sondern ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab herangezogen. Solche Pauschalierungen sind von der Rechtsprechung des VfGH anerkannt. Gegenüber dem bisherigen System, das alle Gebäudeflächen gleich behandelt hat, wird jedoch nunmehr auf die verschiedenen Nutzungsarten und Verwendungszwecke abgestellt. Je nach Abwasserintensität erhalten die Gebäudeflächen verschieden hohe Bewertungsfaktoren zugeordnet (Abs. 2)
Durch die Teileinheit des Abs. 2 Z. 1 soll hiebei das Niederschlagswasser, durch die Teileinheiten des Abs. 2 Z. 2 hingegen das Schmutzwasser erfaßt werden.
Bei der Ermittlung der Berechnungsfläche für ein Grundstü...