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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

4. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3791-4

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Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 3 Beitragssatz

Materialien zum Burgenländischen Kanalabgabegesetz

Erl zur Stammfassung

Zu § 3

Gemäß § 8 Abs. 5 F-VG 1948 ist das zulässige Höchstausmaß der durch Verordnung des Gemeinderates festzusetzenden Abgabe im Gesetz zu bestimmen. Dies erfolgt durch Abs. 1

Die Gemeinden haben bei der Ermittlung des Höchstausmaßes des Beitragssatzes so vorzugehen, daß sie alle Flächen in der Gemeinde im Sinne des § 5 Abs. 2 festzustellen (auszumessen) und mit dem jeweiligen Bewertungsfaktor zu multiplizieren haben. Diese sich so ergebende Gesamtsumme in der Gemeinde ist die in Abs. 1 genannte Summe aller Berechnungsflächen. Diese Summe ist ein Berechnungsmaßstab, wobei in Hinblick auf den zu erwartenden Zuwachs von Anschlußwerbern ein 10%iger Zuschlag erfolgt. Damit wird dem Äquivalenzprinzip auch dann Rechnung getragen, wenn seitens der Gemeinde das Höchstausmaß des Beitragssatzes voll ausgeschöpft wird.

Die um 10% erhöhte Summe der Berechnungsflächen ist ein feststehender Berechnungsmaßstab und erfährt in der Folge keine Änderung. Dieser Berechnungsmaßstab wird ein für allemal mit der Erlassung der 1. Abgabenverordnung nach dem 2. Abschnitt dieses Gesetzes festgesetzt.

Das zulässige Höchstausm...

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