BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 1 Kanalisationsanlage
Materialien zum Burgenländischen Kanalabgabegesetz
Zu § 1 (Stammfassung)
Hier wird klargestellt, daß die Gemeinde nicht nur die Kosten der eigenen Kanalisationsanlage, sondern auch ihre anteiligen Kosten an den gemeinsamen Anlagen z. B. eines Wasser- oder Gemeindeverbandes der Berechnung der Kanalangaben zu Grunde zu legen hat.
Zu § 1 idF LGBl 1990/37
Zu Art I Z 1
Der Begriff „Abwasser“ wird durch das Bgld. Kanalanschlußgesetz 1989 neu definiert. Durch die im vorliegenden Entwurf vorgesehene Änderung des § 1 soll dieser Definition Rechnung getragen werden.
Anmerkung
0) IdF LGBl 1990/37.
Mit LGBl 1990/37 wurde § 1 Bgld Kanalabgabegesetz neu gefasst.