BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 23a Rechtmäßiger Bestand
Materialien zum Bgld BauG
Erl zur Bgld BauG-Nov 2019
Erl zu § 23a Bgld BauG
In der Praxis kam es immer wieder zu Problemen mit seit Jahren bestehenden Altbauten, für die keine Baubewilligung existierte oder eine solche nicht mehr auffindbar ist.
Durch die Rechtskonstruktion des „vermuteten Konsenses“ konnte schon jetzt mitunter eine Lösung gefunden werden. In vielen Fällen, in denen der Zeitpunkt der Erbauung eins Gebäudes noch nicht so weit zurücklag lag war der Nachweis des vermuteten Konsenses sehr aufwendig und zeitintensiv.
Noch viel problematischer stellte sich die Situation dar, wenn ein Altbestand mit zwischenzeitlichen Zuund Umbauten einer nachträglichen Genehmigung bedurfte. Bei diesen nachträglichen Bewilligungsverfahren war es in Anbetracht einer zwischenzeitlich womöglich geänderten Rechtslage oder geänderter technischer Anforderungen häufig unmöglich eine Bewilligung auf Grund der neuen Rechtslage zum Entscheidungszeitpunkt zu erteilen.
Diese Regelung zielt nicht nur auf eine Verwaltungsvereinfachung ab, sondern will für diese Altbestände und Adaptierungen eine Möglichkeit schaffen sie rechtmäßig bzw. genehmigungsfähig zu machen.
Um aufwendige R...