BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 11 Behörden, eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
Materialien zum Burgenländischen Kanalanschlußgesetz
Die Gründe für die Festlegung der Behördenzuständigkeit wurden bereits im Allgemeinen Teil erläutert.
Anmerkung
0) IdF LGBl 2013/79 (Bgld LVwgBG).
Mit LGBl 2013/79 (Bgld LVwgBG) entfiel in § 11 Bgld KanalanschlussG einerseits der Abs 3 und im Abs 4 und Abs 5 die Wortfolge „erster Instanz“.