BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 5 Anschluß
Materialien zum Burgenländischen Kanalanschlußgesetz
Zu § 5 (Stammfassung)
Zu Abs 1
Bei der Errichtung von Kanalisationsanlagen werden die öffentlichen Verkehrsflächen stark beschädigt. Es soll daher die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, daß die Anschlußleitungen in einern Zug mit dem Sammelkanal vor der Wiederherstellung der Verkehrsflächen errichtet werden können. Da zu diesem Zweck zur Einbindung der Anschlußleitung in den Putz- und Kontrollschacht sowie für diesen regelmäßig der Grund des Anschlußpflichtigen geringfügig in Anspruch genommen werden muß, ist die Verpflichtung zur Duldung dieser Inanspruchnahme im öffentlichen Interesse gerechtfertigt.
Zu Abs 2
Vor der Festlegung der Lage des Kanalanschlusses sollten die technischen Möglichkeiten mit der vom Amt der Landesregierung beigestelIten Bauaufsicht abgeklärt worden.
Zu Abs 4 und 5
Da die Innenflächen der Rohre glatter als früher sind, ist nur mehr ein Mindestdurchmesser von 15 cm für die Anschlußleitungen erforderlich. Auch die Lage des Putz- und Kontrollschachtes wird nun ausdrücklich bestimmt.
EB zur Burgenländischen Kanalanschlußgesetz-Novelle 2013
Zu § 5 Abs 1
Da im ländlichen Raum der öffentliche Kanal nic...