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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

4. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3791-4

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Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 2 Wirkungen des Landesentwicklungsprogrammes

Anmerkungen

1) Die durch § 13 Abs 3 Bgld RPG 2019 eingeführten Sektoralen Entwicklungsprogramme werden im LEP 2011 noch nicht erwähnt.

2) Die erst durch das Bgld RPG 2019 eingeführten Örtlichen und Interkommunalen Örtlichen Entwicklungskonzepte sind im LEP 2011 noch nicht verankert. Die § 26 ff Bgld RPG 2019 haben Punkt 4.1.1. der Anlage A des LEP 2011 über das ÖEK derogiert.

3) Die Volksanwaltschaft hat in einem die „Sonderzone Neusiedler See“ betreffenden Fall (VA , B-BT/0060-B/1/2016, dargestellt im Bericht der VA an den Bgld LT 2015-2016, 50 – 53 und bei Kastner/Kleewein, Missstände bei der Vollziehung des Baurechts. Aktuelle Fälle aus der Volksanwaltschaft 2016/2, bbl 2017, 48, 49) auszugsweise festgehalten:

Ein Entwicklungsprogramm ist für die örtliche Raumplanung der im Planungsraum liegenden Gemeinden rechtsverbindlich. Bebauungspläne müssen dem LEP 2011 entsprechen. Das LEP 2011 enthält Regelungen für Bebauungs- und Teilbebauungspläne (Anlage A 4..). So ist der Bebauungs- oder Teilbebauungsplan auf Grundlage eines Gestaltungskonzepts zu erstellen bzw zu ändern. Ferner ist das beabsichtigte Ausmaß und die beabsichtig...

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