BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 1 Planungsraum
Anmerkungen
1) Die Anlage A enthält ein Inhaltsverzeichnis und eine Tabelle, welche die wesentlichen Aussagen des LEP 2011 enthält. In der Tabelle finden sich 1. Grundsätze der räumlichen Entwicklung des Burgenlandes, 2. Ziele zur Ordnung und Entwicklung der Raumstruktur, 3. Standörtliche und zonale Festlegungen sowie 4. Grundsätze der örtlichen Raumplanung.
Raumordnungsgrundsätze werden beispielsweise in Punkt 1.9.2. formuliert, wenn es heißt: „Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Dauerhafte Bodenversiegelungen sollen nur im unbedingt erforderlichen Maße erfolgen. Revitalisierung und Entsiegelung sind zu forcieren.“
Die Koordinierung unterschiedlicher Planungen und die Abwägung zwischen verschiedenen Planungszielen wird etwa in Punkt 1.8.1. angesprochen, nach dem „insbesondere die Entwicklungsziele des Tourismus … mit Zielen des Natur- und Kulturlandschaftsschutzes so wie der Land- und Forstwirtschaft verstärkt abzustimmen“ sind. Das Berücksichtigungsgebot kommt zB in Punkt 2.3.2.3. zum Ausdruck: „Raumordnung und Verkehrsplanung sind aufeinander abzustimmen.“
In Punkt 2.2.1.1. wird hinsichtlich des Ausbaus der Standorte für die Erzeugung erneuerbarer Energie zwischen...