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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

4. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3791-4

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Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 18 Mündliche Bauverhandlung

Materialien zum Bgld BauG

EB (Stammfassung)

EB zu § 18

[Hinfällig]

EB zu § 17 Abs 1 Z 1 und § 18 Abs 1 idF Bgld BauG-Nov 2004

[Hinfällig]

EB zu § 17 Abs 2 und § 18 Abs 2 idF Bgld BauG-Nov 2004

[Hinfällig]

EB zu § 18 Abs 5 idF Bgld BauG-Nov 2004

Da auf Grund der materiellen Derogation des Baugesetzes durch die Verwaltungsverfahrensnovelle 1998 die Durchführung einer Augenscheinsverhandlung im Baubewilligungsverfahren nicht mehr zwingend war, war die vorliegende Änderung erforderlich, um diese unerwünschte Auswirkung der Verwaltungsverfahrensnovelle 1998 wieder zu beseitigen.

EB zu § 18 Abs 12 idF Bgld BauG-Nov 2005

[Hinfällig]

EB zu § 17 und 18 Abs 2 idF Bgld BauG-Nov 2007

[Hinfällig]

EB Bgld BauG-Nov 2012

Zu § 18 Abs 2 erster Satz

Siehe EB zu § 2 Abs. 6

Zu § 18 Abs 2

Diese Ergänzung wurde notwendig um klarzustellen, dass auch im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens Baupläne und Baubeschreibungen die gleichen Qualitätsanforderungen wie im Anzeigeverfahren aufzuweisen haben.

Als befugter Planverfasser kommen Gewerbetreibende im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung wie z.B. Baumeister, Zimmermeister für Holzbauten oder Ziviltechniker innerhalb ihrer Befugnis in Frage (d.h. e...

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