Suchen Hilfe
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

4. Aufl. 2022

Print-ISBN: 978-3-7073-3791-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 9 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden, Aufsichtsbehörde

Erl zu § 9

Aufsichtsbehörde über die Gemeinden im Bereich der Landesvollziehung ist gem. § 86 Burgenländische Gemeindeordnung – Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2016, grundsätzlich die Bezirksverwaltungsbehörde. Es steht jedoch dem einfachen Gesetzgeber frei, die Landesregierung zur Aufsicht zu berufen. Dies ist im Raumplanungsgesetz im Bereich der Örtlichen Entwicklungskonzepte, der Flächenwidmungspläne, der Bebauungsbestimmungen und der Bausperre geschehen.

Anmerkung

1) Diese Bestimmung entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 28 Bgld RPG, LGBl 1969/18 idF LGBl 2015/44. Für das Verfahren zur Bewilligung von Einkaufszentren ist nach § 8 Abs 3 Bgld RPEG die LReg, nach dem geltenden § 55 Abs 1 Bgld RPG 2019 hingegen die BVB zuständig. Für die im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden zu besorgenden Aufgaben ist die LReg Aufsichtsbehörde.

Daten werden geladen...

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden