BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 2 Verfahren zur Erlassung eines Flächenwidmungsplanes
Erl zu § 2 bis 5, 9 und 10
Die Einführung von Örtlichen Entwicklungskonzepten als rechtsverbindliche Instrumente der örtlichen Raumplanung im Bgld. RPG 2019 stellt eine gänzlich neue Entwicklung im Bereich der Raumplanung im Burgenland dar. Da aufgrund der Bestimmungen des Bgld. RPG 2019 Örtliche Entwicklungskonzepte nunmehr als eine Grundvoraussetzung für die Änderung von Digitalen Flächenwidmungsplänen gelten, würde jedoch bedeuten, dass, bis zur Erlassung von Örtlichen Entwicklungskonzepten gem. § 26 Bgld. RPG 2019 die Änderung des Flächenwidmungsplanes rechtlich nicht mehr zulässig ist. Um die Entwicklungsmöglichkeiten von Gemeinden jedoch nicht zu gefährden oder zu behindern, und im Hinblick darauf, dass die Erarbeitung und Erlassung eines Örtlichen Entwicklungskonzeptes ebenso einen nicht unbeträchtlichen Zeitaufwand in Anspruch nehmen wird, sollen für die Zeit bis zur voraussichtlich für das gesamte Landesgebiet flächendeckenden Erlassung von Örtlichen Entwicklungskonzepten die bisher geltenden Bestimmungen des Bgld. RPG, LGBl. Nr. 18/1969, in der Fassung LGBl. Nr. 44/2015, anwendbar bleiben.
Konkret sind dies Regelungen...