BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 1 Geltungsbereich
Erl zu § 1
Es erfolgt eine Definition, für welche Instrumente der örtlichen und überörtlichen Raumplanung dieses Gesetz anzuwenden ist.
Anmerkungen
1) Das Bgld RPEG enthält größtenteils verfahrensrechtliche Vorschriften, welche die Übergangsbestimmungen (§ 56) des am in Kraft getretenen Bgld RPG 2019, LGBl 49, ergänzen. Das Bgld RPEG tritt mit Ablauf des außer Kraft (§ 12 Abs 2).
Da die § 2 bis 5 Bgld RPEG nicht nur auf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bgld RPG 2019 anhängigen Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes anzuwenden sind, sondern auf alle Verfahren, die bis zum noch ohne ein Örtliches Entwicklungskonzept als Planungsgrundlage durchgeführt werden, sind diese Bestimmungen mit Anmerkungen versehen.
2) Inhaltliche Bestimmungen finden sich in den § 6, 7 und 8, wobei § 6 für (Teil)Bebauungspläne ausschließlich inhaltliche Vorgaben enthält. Die übrigen Bestimmungen des Bgld RPEG enthalten verfahrensrechtliche Vorschriften.
3) Mit dem Inkrafttreten des Bgld RPG 2019 verlieren alle inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften des Bgld RPG, LGBl 1969/18 idF LGBl 2015/44, ihre Wirksamkeit. Da...