BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 59 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Erl zu § 59
Diese Bestimmung enthält Regelungen zum Inkrafttreten dieses Gesetzes und gleichzeitigen Außerkrafttreten des bisher gültigen Bgld. RPG, LGBl. Nr. 18/1969, idgF.
Anmerkungen
1) Abs 3 idF der Nov LGBl 2020/25, Abs 4 idF der Nov LGBl 2021/27.
2) Da das bisher geltende Bgld RPG aus dem Jahr 1969 mit dem Inkrafttreten des Bgld RPG 2019 außer Kraft getreten ist, die zu diesem Zeitpunkt anhängigen Verfahren aber im Wesentlichen nach der bisherigen Rechtslage fortgeführt und beendet werden sollen, hat der Landesgesetzgeber das Bgld Raumplanungseinführungsgesetz (Bgld RPEG), LGBl 2019/50, erlassen (vgl auch die Übergangsbestimmungen in § 56 Abs 3 und 4 Bgld RPG 2019). Dieses ist ebenfalls am in Kraft getreten.
Bis zur Erlassung des durch das Bgld RPG 2019 neu eingeführten Örtlichen Entwicklungskonzepts sollen die Gemeinden Flächenwidmungspläne noch im Sinne der alten Rechtslage erlassen und ändern können (§ 1 Abs 3 iVm § 2 bis 5 Bgld RPEG).
3) Abs 3 wurde durch Art 13 des Gesetzes vom über die Anpassungen der Bgld Landesrechtsordnung anlässlich der COVID-19-Pandemie, LGBl 2020/25, eingefügt. § 10 Abs 1 vorletzter Sat...