BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 57 Umsetzungshinweise
Erl zu § 57
Diese Bestimmung enthält Umsetzungshinweise bzgl. der in diesem Gesetz umgesetzten unionsrechtlichen Rechtsakte.
Erl zur Nov LGBl 2021/27
Zu Z 2
Die Richtlinie (EU) Nr. 2020/367 ist im Burgenländischen Raumplanungsgesetz 2019 durch Anpassung des Umsetzungshinweises umzusetzen. Da durch diese Richtlinie lediglich der Anhang III der Richtlinie 2002/49/EU geändert wird, ist allerdings keine weitere Umsetzung oder Änderung im Gesetz selbst erforderlich.
Anmerkungen
1) Der Umsetzungshinweis in der Z 2 wurde durch die Nov LGBl 2021/27 um die Richtlinie (EU) 2020/367 ergänzt.
2) Kurz: SUP-Richtlinie (SUP = Strategische Umweltprüfung). Vgl die § 16 bis 22 und 25.
3) Kurz: Umgebungslärm-Richtlinie. Vgl § 5.
4) Kurz: Seveso-III Richtlinie. Vgl die § 1 Abs 2 Z 14, 32 Abs 5 und 6, 33 Abs 3 Z 4 und 38 Z 3.