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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

4. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3791-4

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 55 Behörden für Einkaufszentren

Erl zu § 55

Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung und Verfahrenskonzentration wurde die Zuständigkeit für die Durchführung von Verfahren für Einkaufszentren von der, ansonsten für die überörtliche Raumplanung zuständigen, Landesregierung an die Bezirksverwaltungsbehörde „übertragen“.

Anmerkungen

1) Für das raumordnungsrechtliche Bewilligungsverfahren von Einkaufszentren (§ 37) und für die Bestrafung wegen Konsenslosigkeiten und Konsensabweichungen bei Einkaufszentren (§ 38) ist nach dem Bgld RPG 2019 die BVB (BH, Magistrat) und nicht mehr – wie bisher – die LReg zuständig. Das erscheint zweckmäßig, weil die BVB auch Gewerbe- und aufgrund von Übertragungsverordnungen Baubehörde ist. Die Bewilligungsverfahren können so miteinander verbunden werden (§ 39 Abs 2b AVG und § 18 Abs 3 Bgld BauG).

2) Fallen „Maßnahmen“ für ein Einkaufszentrum in den Sprengel zweier oder mehrerer BVB, ist die LReg zuständig. Es handelt sich um eine lex specialis zu § 4 AVG über die örtliche Zuständigkeit.

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