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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

4. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3791-4

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 48 Verfahren

Erl zu § 48

Die Erstellung des Bebauungsplanes fällt in den Bereich der örtlichen Raumplanung. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom , B 197/71, ausgesprochen, dass nicht nur der Flächenwidmungsplan, sondern auch der Bebauungsplan überörtliche Interessen im besonderen Maß berührt und daher an eine vorherige Genehmigung der Aufsichtsbehörde im Sinne des Art. 119a Abs. 8 B-VG gebunden werden kann. Insofern entsprechen die Bestimmungen über das aufsichtsbehördliche Verfahren im Wesentlichen jenen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes wie auch des Flächenwidmungsplanes.

Der Bebauungsplan soll, ausgehend von der bestehenden Flächenwidmung und den Festlegungen im Örtlichen Entwicklungskonzept, die berechtigten Wünsche und Absichten der Grundeigentümer an der künftigen Bebauung, soweit es im allgemeinen Interesse möglich ist, berücksichtigen. Durch eine positive Mitarbeit der Bevölkerung schon während der Ausarbeitung der örtlichen Raumplanung kann die spätere Rechtswirkung viel stärker im Bewusstsein der Bewohner verankert werden. Deshalb ist vorgesehen, dass die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes ortsüblich kundgemacht wird, damit jeder begründete Anregung...

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