BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 44 Vereinfachtes Verfahren
Erl zu § 44
Infolge der Einführung der Örtlichen Entwicklungskonzepte waren – im Sinne der Vereinfachung der Verfahren – die bestehenden Flächenwidmungsplanänderungsverfahren gegenüber der bisher gültigen Rechtslage zu überarbeiten. Neben Vereinfachungen im Auflageverfahren soll daher auch der Anwendungsbereich für Vereinfachte Verfahren erweitert werden, um eine größere Zahl an Verfahren kostengünstiger und weniger zeitaufwändig durchführen zu können. Die in der Bestimmung genannten berücksichtigungswürdigen Gründe entsprechen im Wesentlichen den auch schon bisher gültigen, nämlich das Vorliegen eines konkreten Baubedarfes oder dringenden Wohnbedarfes. Dies bedeutet, dass jene Flächen, die ua. zum Zwecke der Sanierung nicht konsensgemäß errichteter Baulichkeiten umgewidmet werden sollen, (auch weiterhin) nicht im Vereinfachten Verfahren gewidmet werden dürfen.
Hingegen soll das Vereinfachte Verfahren zu einem zweiten Regelverfahren werden. Insofern sollen zukünftig mehr als die bisher, entsprechend gängiger Verwaltungspraxis zulässigen, max. 3 Änderungsfälle, im Vereinfachten Verfahren umgewidmet werden können. Ungeachtet dessen sollen trotzdem jene Fäl...