BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 42 Auflageverfahren
Erl zu § 42
Einerseits zur leichteren Handhabung, andererseits auch im Sinne einer Verfahrenserleichterung sollen die Verfahren zur Erlassung und Änderung von Flächenwidmungsplänen und Örtlichen Entwicklungskonzepten nach dem gleichen Schema ablaufen. Im Vergleich zur seit dem Jahr 1969 gültigen Rechtslage soll durch das neu gestaltete Verfahren zur Änderung von Flächenwidmungsplänen vor allem Zeit eingespart werden. Während schon bisher viele Gemeinden, ohne die gesetzliche Notwendigkeit, den Entwurf des Flächenwidmungsplanes vor Beginn der öffentlichen Auflage mittels Gemeinderatsbeschluss festgelegt haben, mussten jedenfalls alle Gemeinden nach Ende der öffentlichen Auflage und Ablauf der Klärungsfrist einen neuerlichen Gemeinderatsbeschluss vornehmen. Dies soll sich insofern ändern, als dass, analog zum Örtlichen Entwicklungskonzept, der Gemeinderatsbeschluss jedenfalls vor Beginn der öffentlichen Auflage erfolgen soll und nach Ablauf der Auflage nur mehr in bestimmten Fällen erforderlich ist. Auf Grund der außerdem im Rahmen der Erlassung oder Fortschreibung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes durchgeführten aufsichtsbehördlichen Begutachtung, werden bere...