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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

4. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3791-4

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 34 Ferienwohnhäuser, Feriensiedlungen, Ferienzentren

Erl zu § 34

§ 34 enthält Begriffsbestimmung für all diejenigen Gebäude und Anlagen, die den Bestimmungen der § 35 und 36 unterliegen. Die Kriterien der Abs. 1 und 2 sind jeweils gleichlautend und wurden aus Gründen der Übersicht in jedem Absatz gesondert angefügt. Als Ferienwohnhaus (Ferienappartementhaus) gilt ein Gebäude mit mehr als drei geschlossenen Wohneinheiten, die nach Lage, Ausgestaltung oder Rechtsträger überwiegend nicht der dauernden Wohnversorgung der ortsansässigen Bevölkerung dienen und nur vorübergehend benützt werden. Um Umgehungen zu verhindern, wurden auch Gebäude mit einer Wohnnutzfläche von mehr als 300 m2 – ohne Rücksicht auf die Anzahl der Wohneinheiten – miteinbezogen. Nicht als Ferienwohnhäuser gelten Gebäude, wenn sie unmittelbar zu einem Gastgewerbebetrieb (zB Hotel) gehören. Um neben den Appartementbauten auch eine Zersiedelung der Landschaft durch Wochenendhäuser mit einer oder mehreren Wohneinheiten zu verhindern, wurde in den Abs. 2 der Begriff der Feriensiedlung (des Feriendorfes) aufgenommen. Darunter sind Gruppen von Wohngebäuden aller Art, die den Kriterien der lit. a bis c entsprechen, zu ve...

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