BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 13 Pflege von Grundstücken im Bauland
Materialien zum Bgld BauG
Erl zur Stammfassung
Erl zu § 13 Bgld BauG
Diese Bestimmung ermöglicht es den Baubehörden beispielsweise, im Ortsgebiet abgestellte Autowracks entfernen zu lassen oder gegen das Verwildern von Baugrundstücken vorzugehen. Die Anordnung kann auch in einfacher schriftlicher Form erfolgen; wird eine Exekution notwendig, ist ein Bescheid jedoch unumgänglich.
Erl zur Bgld BauG-Nov 2019
Erl zu § 13 zweiter Satz Bgld BauG
Die Ergänzung des Abs. 1 war erforderlich um deutlich zu machen, dass der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte einerseits die Verpflichtung hat, das Grundstück im Bauland in einem gepflegten Zustand, und andererseits in einem nicht Personen oder Sachen gefährdenden Zustand zu halten. Auch bei Vorliegen nur eines der beiden Tatbestande kann die Baubehörde entsprechende Maßnahmen auf Kosten des Verpflichteten veranlassen, wenn der gesetzwidrige Zustand trotz Anordnung geeigneter Pflegemaßnahmen binnen angemessener Frist weiter andauert.
Unabhängig von Maßnahmen der Baubehörde die auf Kosten des Verpflichteten veranlasst werden, wird durch die Verwahrlosung des Grundstückes im Sinn des § 13 eine Verwaltungsübe...