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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

4. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3791-4

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Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 29 Verfahren

Erl zu § 29

Die ortsübliche Kundmachung umfasst jedenfalls den Anschlag an der Amtstafel sowie, sofern die Gemeinde über eine solche verfügt, die Veröffentlichung auf der Gemeindehomepage. Darüber hinaus können noch weitere Formen der Bekanntmachung gewählt werden, wie beispielsweise Veröffentlichung in der Gemeindezeitung, Postwurf usw. Auch eine grundlegende Information an die Nachbargemeinden ist zu diesem Zeitpunkt bereits möglich. Es ist davon auszugehen, dass, je breiter die öffentliche Beteiligung an der Erarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes ist, desto größer ist auch die Planungssicherheit für die Gemeinden. Gleichzeitig dient eine frühe Einbindung der Bevölkerung dazu, möglichen erforderlichen Änderungen oder Ergänzungen während der öffentlichen Auflage vorzubeugen.

Frühestens nach Ablauf der Monatsfrist, aber noch vor Fassung des Gemeinderatsbeschlusses ist die SUP durchzuführen. Erst danach ist ein Gemeinderatsbeschluss über das erarbeitete Örtliche Entwicklungskonzept zu fassen. Die öffentliche Kundmachung darf nur nach Fassung dieses Beschlusses begonnen werden. Um spätestens hier eine Einbindung der Bevölkerung sowie der vom Örtlichen Entwickl...

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