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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

4. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3791-4

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Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 27 Interkommunales Örtliches Entwicklungskonzept

Erl zu § 27

Da es sich bei den Örtlichen Entwicklungskonzepten um Verordnungen handelt, müssen auch gemeinsame, also sogenannte Interkommunale Entwicklungskonzepte durch einen entsprechenden Rechtsträger erlassen werden. Dies wäre im Falle eines freiwilligen Zusammenschlusses der Gemeinden ein Gemeindeverband oder eine Gemeindekooperation im Sinne der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003.

Für die Erlassung oder Änderung von Interkommunalen Örtlichen Entwicklungskonzepten gelten die gleichen Verfahrensbestimmungen wie auch für die Erlassung oder Änderung von Örtlichen Entwicklungskonzepten.

Anmerkungen

1) Diese Bestimmung ist mit dem Bgld RPG 2019 ins Bgld Raumplanungsrecht eingeführt worden.

2) Das Interkommunale Örtliche Entwicklungskonzept ist eine rechtsverbindliche Verordnung, deren Geltungsbereich sich über mehrere Gemeinden erstreckt. Es bildet die Grundlage für die von den beteiligten Gemeinden zu erlassenden Flächenwidmungspläne, (Teil)Bebauungspläne und Bebauungsrichtlinien. Ein räumlicher Zusammenhang besteht jedenfalls zwischen Gemeinden, die miteinander eine gemeinsame Grenze haben. Der geforderte funktionelle Zusammenhang...

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