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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

4. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3791-4

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 17 Umweltbericht

Erl zu § 17

Ist eine Umweltprüfung durchzuführen, so ist ein Umweltbericht zu erstellen. Nach Art. 5 Abs. 1 der SUP-RL werden darin die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung des Plans auf die Umwelt hat sowie vernünftige Alternativen, die die Ziele und den geographischen Anwendungsbereich des Plans berücksichtigen, ermittelt, beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht muss jedenfalls die in Anhang I der SUP-RL angeführten Informationen enthalten.

Der Umweltbericht gemäß Art. 12 der SUP-RL muss von einer solchen Qualität sein, dass er ausreichende Rückschlüsse ermöglicht, ob den Inhalten des Anhangs I der SUP-RL entsprochen wird. Die Pflicht zur Prüfung von Alternativen geht über die in der UVP-RL statuierte Pflicht hinaus. Auf der Planungsebene ist, gegenüber der Projektebene, der für ein Projekt am besten geeignete Standort noch offen und festzulegen. Auch die sog. „Nullvariante“, das ist die Option, keine Veränderungen auf Planungsebene durchzuführen, gilt als Alternative zu prüfen.

Der Umweltbericht hat nach Abs. 2 die Angaben zu enthalten, die in vertretbarer Weise herangezogen werden können. Es kann sich dabei um Angaben handeln, die...

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