BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 12 Aufgaben
Erl zu § 12
Die Tätigkeit des Raumplanungsbeirates finden ihren Niederschlag in gutachtlichen Äußerungen an die Landesregierung. Diese Gutachten können sich, unbeschadet der Gemeindeautonomie, sowohl auf die überörtliche als auch auf die örtliche Raumplanung beziehen.
Die Sitzungen des Raumplanungsbeirates finden in der Regel quartalsmäßig statt. Ungeachtet dessen soll es auch möglich sein, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Äußerung des Raumplanungsbeirates im Umlaufwege herbeizuführen. Diese zusätzliche Beschlussmöglichkeit des Raumplanungsbeirates bietet eine Möglichkeit zur Verfahrensbeschleunigung. Um für die Mitglieder des Raumplanungsbeirates oder einzelne davon, fachlich, politisch oder strategisch bedeutsame Flächenwidmungsplanänderungsverfahren weiterhin im Plenum zu diskutieren, soll aber trotz der Durchführung eines Umlaufbeschlusses auf deren Verlangen hin weiterhin die Möglichkeit bestehen, auch solche Änderungen im Plenum zu diskutieren. Es ist daher während der 2-wöchigen Frist des Umlaufbeschlusses bei der vollziehenden Verwaltungsbehörde im Amt der Burgenländischen Landesregierung – welche dem Vorsitzenden im Rahmen der Vorbereitung der näch...