BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 8 Raumforschung
Erl zu § 8
Wegen der Bedeutung und Besonderheit der Forschungsarbeit für die Raumplanung ist es erforderlich, die Landesregierung hierzu ausdrücklich zu verpflichten. Unter den naturgegebenen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Voraussetzungen sind etwa zu verstehen: Bodenbeschaffenheit, Bodennutzung, Mineralquellen, Gewässer, Überflutungs- und Hochwasserabflußgebiete, Klima, Wasser- und Stromversorgung, Abwässerbeseitigung, Straßen und sonstige Verkehrsflächen, Landschafts- und Naturschutzgebiete, sonstige Nutzungsbeschränkungen, eine Gliederung der Bevölkerung nach Alter, Geschlecht, Beruf, ihre räumliche Verteilung, Zu- und Abwanderung, die Wirtschafts- und Verkehrsverhältnisse, die Art, Größe und Lage der gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe, die Linienführung, Dichte und Leistungsfähigkeit bestehender Verkehrseinrichtungen, Schulstandorte mit ihren Einzugsbereichen, zentrale Einrichtungen (Krankenhäuser, Behörden und Ämter usw.) ua.
Nach der Rechtsprechung des VfGH kommt dieser Grundlagenforschung besondere Bedeutung zu. Die auf Grundlage der in den Raumplanungsgesetzen enthaltenen Verordnungsermächtigungen erlassenen Planungsmaßnahmen bedür...