BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 26 Strafbestimmungen
Materialien zum Bgld BPMG 2016
EB zu § 26 Bgld BPMG 2016 (Stammfassung)
Die Strafbestimmung wurde an den geänderten Regelungsgehalt angepasst. Gleichzeitig wurden die auf Grund des Art. 41 der Verordnung (EG) 765/2008 erforderlichen Sanktionen festgelegt.
EB zu LGBl 2020/73
Zu § 26 Abs. 1 Z 15
Die Regelungen des adaptierten § 17 Abs. 1 und 2 erfordern eine Anpassung der gegenständlichen Strafbestimmung.
Anmerkung
0) IdF LGBl 2020/73.
Mit LGBl 2020/73 wurde § 26 Abs 1 Z 15 Bgld BPMG 2016 neu gefasst.