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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

4. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3791-4

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Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 2 Begriffsbestimmung

Materialien zum Bgld BPMG 2016

EB zu § 2 Bgld BPMG 2016 (Stammfassung)

Die Begriffsbestimmungen wurden an den geänderten unionsrechtlichen Rahmen angepasst und konnten durch den nunmehr eingeschränkten Regelungsgegenstand (vgl. § 1) und das Wiederholungsverbot betreffend der Regelungen der Bauprodukteverordnung weitgehend entfallen.

Hinsichtlich der in diesem Gesetz verwendeten Begriffe „Wirtschaftsakteur“ und „Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft“ wird auf die Begriffsbestimmungen in Art. 2 Z 7 und 21 der Verordnung (EG) 765/2008 verwiesen. Der Begriff der Wirtschaftsakteure umfasst demgemäß Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler.

EB zu LGBl 2020/73

Zu § 2

Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit sollen die Begriffe des Inverkehrbringens von Bauprodukten und ihrer Bereitstellung auf dem Markt gesetzlich definiert werden. Die Begriffe entsprechen jenen nach Art. 2 Z 16 und 17 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 („Bauprodukte-Verordnung“).

Anmerkung

0) IdF LGBl 2020/73.

Mit LGBl 2020/73 erhielt der bisherige Wortlaut des § 2 Bgld BPMG 2016 die Absatzbezeichnung (1) und wurden die Abs 2 und 3 angefügt.

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