BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 6 [Schutzräume]
Materialien zum Bgld BauG
Erl zur Bgld BauG-Nov 2012
Das bisherige Schutzkonzept wurde Anfang der 60er Jahre für das Ziel entwickelt, Schutzräume für die Bevölkerung zu errichten, die vor den Auswirkungen von Kriegshandlungen, in deren Verlauf auch Kernwaffen zum Einsatz kommen können, schützen. Durch die bei einem zivilen Störfall stark reduzierten Belastungen und verschobenen Relationen verliert dieser unmittelbare Schutz weitgehend an Bedeutung, während das Bestreben, einen Störfall ohne starke Beeinträchtigung des natürlichen Lebensablaufes zu überdauern, in den Vordergrund tritt. Insbesondere durch die Gründung der Europäischen Union sowie die Änderung der weltpolitischen Lage in den letzten Jahren und Jahrzehnten sind die einstigen Sicherheitskonzepte die in der Nachkriegszeit sowie in der Zeit des Kalten Krieges entwickelt wurden nunmehr als überholt anzusehen. Um Gebietskörperschaften daher unnötige Kosten zu ersparen kann die bisherige Schutzraumpflicht des § 6 jetzt ersatzlos aufgehoben werden. Auch in den übrigen Bundesländern wurde die Verpflichtung zur Errichtung von Schutzräumen bereits weitgehend aufgehoben. Selbst vom ÖZSV wird die Ansicht vertreten...